Abmahnung Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V.: Fehlende Warnhinweise beim Vertrieb von Bier
Der Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V hat einen Onlinehändler wegen angeblich fehlender Warnhinweise abgemahnt.
Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung:
- Abmahner: Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V
- Begründung: fehlende Warnhinweise auf Allergene (glutenhaltiges Getreide) beim Vertrieb von Bier
- Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
- Handels-Plattform: Webshop
- Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
- geforderte Kostenpauschale: 205,00 € netto
Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ?
- Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
- Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
- Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.
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