Abmahnung ZeniMax Germany GmbH
Die Firma ZeniMax Germany GmbH hat einen Ebay-Händler wegen der angeblich fehlenden Autorisierung zum Verkauf von Merchandising-Produkten abgemahnt.
Überblick und Inhalt der Abmahnung:
- Abmahner: ZeniMax Germany GmbH
- Begründung: Verkauf von nicht autorisierten „Fallout“ Merchandising-Produkten
- Rechtlicher Bezug: Markenrecht
- Handels-Plattform: Ebay
- Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
- Gegenstandswert: 250.000,00 €
Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ?
- Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
- Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
- Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.
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