Abmahnung Hans Rix Handelsgesellschaft mbH
Die Firma Hans Rix Handelsgesellschaft mbH hat einen Ebay-Händler wegen irreführender Werbung abgemahnt.
Überblick und Inhalt der Abmahnung:
- Abmahner: Hans Rix Handelsgesellschaft mbH
- Begründung: Irreführende Werbung mit dem Begriff „YACUZZI“
- Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
- Handels-Plattform: Ebay
- Gegenstandswert: 50.000,00 €
Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ?
- Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
- Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
- Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.
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