Abmahnung IDO Verband: Formulierung zu den Versandkosten ist fehlerhaft
Der IDO Verband hat einen Dawanda-Händler wegen einer fehlerhaften Formulierung zu den Versandkosten und mehr abgemahnt.
Überblick und Inhalt der Abmahnung:
- Abmahner: Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmer e.V.
- Begründung:
- fehlende Pflichtinformation zum Bestehen eines gesetzlichen Mängelhaftungsrechts
- unvollständige Angaben in der Widerrufsbelehrung (Telefonnummer fehlt)
- unzureichende Belehrung im Muster-Widerrufsformular
- fehlerhafte Formulierung zu den Versandkosten (Auslandsversand, versicherter Versand)
- unzulässige Klausel zum Gewährleistungsrecht
- fehlende Datenschutzerklärung
- Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
- Handels-Plattform: Dawanda
- Geforderte Kostenpauschale: 195,–€ netto
Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ?
- Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
- Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
- Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.
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