Abmahnung IDO Verband: Angaben in Widerrufsbelehrung entsprechen nicht dem amtlichen Muster
Der IDO Verband hat einen Ebay-Händler abgemahnt, da u. a. die Angaben in der Widerrufsbelehrung nicht dem amtlichen Muster entsprechen.
Überblick und Inhalt der Abmahnung:
- Abmahner: Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmer e.V.
- Begründung:
- fehlende Angaben in der Widerrufsbelehrung (Telefonnummer)
- die Widerrufsbelehrung entspricht nicht dem amtlichen Muster
- irreführende Formulierung zum Versand („… immer versichert verschickt“)
- Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
- Handels-Plattform: Ebay
- Geforderte Kostenpauschale: 195,–€ netto
Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ?
- Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
- Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
- Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.
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