Abmahnung Ralph Schneider: Angaben zum Vertragsschluss fehlen

Herr Ralph Schneider hat einen Ebay-Händler wegen fehlender Angaben zum Vertragsschluss und mehr abgemahnt.

Überblick und Inhalt der Abmahnung:

  • Abmahner: Ralph Schneider
  • Begründung:
    • Fehlende Angaben zum Vertragsschluss
    • Unzureichende Angaben zur Speicherung des Vertragstextes nach Vertragsschluss
    • Fehlende OS-Verlinkung
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Ebay
  • Gegenstandswert: 30.000,– €

Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ?

  • Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
  • Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
  • Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.

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