Abmahnung Verband Sozialer Wettbewerb e.V.: Werbung für Akupunkturpflaster ist unzulässig

Der Verband Sozialer Wettbewerb e.V. hat einen Onlineshop-Betreiber wegen angeblich unzulässiger Werbung für Akupunkturpflaster abgemahnt.

Überblick und Inhalt der Abmahnung:

  • Abmahner: Verband Sozialer Wettbewerb e.V.
  • Begründung: unzulässige Werbung für Akupunkturpflaster
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Onlineshop

Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ?

  • Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
  • Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
  • Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.

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