Abmahnung IDO Verband: Angaben zu den Versandkosten sind unzureichend
Der IDO Verband hat einen Onlineshop-Händler wegen unzureichender Angaben zu den Versandkosten und mehr abgemahnt.
Überblick und Inhalt der Abmahnung:
- Abmahner: Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmer e.V.
- Begründung:
- unzureichende Angaben zu den Versandkosten (Ausland)
- fehlende Grundpreisangaben
- fehlender OS-Link
- Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
- Handels-Plattform: Onlineshop
- Geforderte Kostenpauschale: 195,–€ netto
Wissenswert: Wer darf wen abmahnen ?
- Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
- Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
- Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.
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