Abmahnung Hiddemann & Weiss GbR: OS-Link nicht anklickbar
Die Firma Hiddemann & Weiss GbR hat einen Ebay-Händler wegen einer nicht anklickbaren OS-Verlinkung und mehr abgemahnt.
Überblick und Inhalt der Abmahnung:
- Abmahner: Hiddemann & Weiss GbR
- Begründung:
- nicht ausreichende Belehrung zum Widerrufsrecht
- fehlendes Muster-Widerrufsformular
- nicht anklickbare OS-Verlinkung
- rechtsunwirksame AGB-Klausel zur Produktdarstellung im Onlineshop
- fehlende Grundpreisangaben
- Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
- Handels-Plattform: Ebay
- Gegenstandswert: 25.000,– €
Wissenswert: Wer darf wen abmahnen ?
- Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
- Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
- Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.
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