Abmahnung Como-Sonderposten GmbH: Gegen das Produktsicherheitsgesetz wurde verstoßen
Die Firma Como-Sonderposten GmbH hat einen Onlineshop-Händler wegen eines Verstoßes gegen das Produktsicherheitsgesetz abgemahnt.
Überblick und Inhalt der Abmahnung:
- Abmahner: Como-Sonderposten GmbH
- Begründung: Verstoß gegen das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG), §3 Abs. 2 (Es fehlen Name und Kontaktanschrift des Herstellers, ggfs. des Bevollmächtigten oder Einführers, der auf der Verpackung der entsprechenden Ware anzugeben ist.)
- Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
- Handels-Plattform: Onlineshop
- Gegenstandswert: 40.000,00 €
Wissenswert: Wer darf wen abmahnen ?
- Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
- Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
- Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.
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