Abmahnung Andrea Wahlgreen
Frau Andrea Wahlgreen hat einen Ebay-Händler wegen unzureichender Informationen zum Widerrufsrecht und mehr abgemahnt.
Überblick und Inhalt der Abmahnung:
- Abmahner: Andrea Wahlgreen
- Begründung:
- unzureichende Informationen zum Widerrufsrecht
- fehlendes Muster-Widerrufsformular
- fehlende Informationen zur OS-Plattform
- fehlende Angaben über das Bestehen eines gesetzlichen Mängelhaftungsrechts
- fehlende Angaben zur Speicherung des Vertragstextes nach Vertragsschluss
- fehlende Grundpreisangaben bei Fertigverpackungen
- Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
- Handels-Plattform: Ebay
- Gegenstandswert: 45.000,– €
Wissenswert: Wer darf wen abmahnen ?
- Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
- Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
- Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.
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