Abmahnung Claudia Mayer
Frau Claudia Mayer hat einen Ebay-Händler wegen einer angeblich fehlenden Anbieterkennzeichnung und mehr abgemahnt.
Überblick und Inhalt der Abmahnung:
- Abmahner: Claudia Mayer
- Begründung:
- fehlende Anbieterkennzeichnung gem. §5 TMG
- fehlende gesetzliche Belehrung zum Widerrufsrecht
- fehlende Angaben zum Bestehen eines gesetzlichen Mängelhaftungsrechts
- fehlender OS-Link
- Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
- Handels-Plattform: B2C
Wissenswert: Wer darf wen abmahnen ?
- Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
- Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
- Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.
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