Abmahnung Helga Delaporte: Belehrung zur Widerrufsfrist ist widersprüchlich
Frau Helga Delaporte hat einen Ebay-Händler wegen einer angeblich widersprüchlichen Belehrung zur Widerrufsfrist und mehr abgemahnt.
Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung:
- Abmahner: Helga Delaporte
- Begründung:
- widersprüchliche Belehrung zur Widerrufsfrist (1 Monat oder 14 Tage)
- unzulässige Angaben zum Widerrufsrecht (Aussagen, wie „Rücksendungen nur im Original Karton“ und „Zugeklebte Original Kartons werden nicht angenommen“, sind wettbewerbswidrig.)
- Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
- Handels-Plattform: Ebay
- Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
- Gegenstandswert: 6.000 €
Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ?
- Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
- Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
- Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.
Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !
Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.
Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.
Kontaktmöglichkeit für umgehende Hilfe
Bitte nutzen Sie unser Kontaktformular und tragen Sie dort die Eckdaten der Abmahnung ein.
Weitere Kontaktmöglichkeiten:
- Telefon: 089 / 130 1433-0
- Fax: 089 / 130 1433-60
- E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de