Abmahnung FUXTEC GmbH
Die Firma FUXTEC GmbH hat einen Onlineshop-Betreiber wegen irreführender Preisangaben und mehr abgemahnt.
Überblick und Inhalt der Abmahnung:
- Abmahner: FUXTEC GmbH
- Begründung:
- irreführende Preisangaben
- unzulässige Bewerbung mit unterschiedlich befristeten Einführungszeiträumen (Rabattaktionen)
- unzulässige Garantieangaben („2 Jahre Garantie“ und/oder „überzeugende 2 Jahre Garantie“)
- fehlende Pflichtinformationen
- Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
- Handels-Plattform: Onlineshop
- Gegenstandswert: 52.500,00 €
Wissenswert: Wer darf wen abmahnen ?
- Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
- Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
- Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.
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