Abmahnung Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e. V.: Werbung mit der Aussage „Garantie“ nicht zulässig
Der Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V. hat Ebay-Händler wegen unzulässiger Werbung mit Garantieaussagen abgemahnt.
Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung:
- Abmahner: Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V.
- Begründung: Unzulässige Werbung mit Garantieaussagen (2 J. Garantie), ohne Hinweis auf die gesetzlichen Rechte des Käufers
- Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
- Handels-Plattform: Ebay
- Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
- geforderte Kostenpauschale: 237,80 €
Wissenswert: Wer darf wen abmahnen ?
- Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
- Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
- Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.
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