Abmahnung IDO Verband: Pauschale Werbung mit der Aussage „Garantie“ ist nicht zulässig
Der IDO Verband hat einen Amazon-Händler wegen unzulässiger pauschaler Bewerbung von Waren mit der Aussage „Garantie“ und mehr abgemahnt.
Überblick und Inhalt der Abmahnung:
- Abmahner: Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmer e.V.
- Begründung:
- unzulässige pauschale Bewerbung von Waren mit der Aussage „Garantie“
- fehlende Grundpreisangaben bei Waren in Fertigpackungen nach Volumen
- fehlende Grundpreisangaben bei Waren in Fertigpackungen nach Gewicht
- fehlende Angaben zur Speicherung des Vertragstextes nach Vertragsschluss
- Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
- Handels-Plattform: Amazon
- Geforderte Kostenpauschale: 232,05 € brutto
Wissenswert: Wer darf wen abmahnen ?
- Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
- Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
- Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.
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