Abmahnung Verein gegen Unwesen im Handel und Gewerbe Köln e.V.: Unzulässige Werbung mit Testergebnissen
Der Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. hat einen Ebay-Händler wegen unzulässiger Werbung mit Testergebnissen abgemahnt.
Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung:
- Abmahner: Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V.
- Begründung: Unzulässige Werbung mit Testergebnissen mit dem Hinweis „Testsieger“ bei Haushaltswaren/Küchenutensilien ohne die genaue Quellenangabe anzugeben
- Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
- Handels-Plattform: Ebay
- Pauschale: 255,– € brutto
Wissenswert: Wer darf wen abmahnen ?
- Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
- Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
- Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.
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