Update Abmahnung GSDR GmbH
Der IT-Recht Kanzlei München liegt wieder eine Abmahnung der Firma GSDR GmbH wegen angeblicher Verstöße gegen das Urheberrecht vor.
Begründet wird diese mit angeblich unerlaubter Verwertung eines geschützten Werkes.
Überblick und Inhalt
Abmahner: GSDR GmbH
Begründung:angeblich unerlaubte Verwertung des Musikwerkes „You´re not alone“ des Künstlers Mads Langer
Rechtlicher Bezug: Urheberrecht
Handels-Plattform: Filesharing / Tauschbörse
Unsere Empfehlung
Die der Abmahnung der GSDR GmbH beigefügte vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung sollte keinesfalls ungeprüft abgegeben werden.
Aufgrund der möglichen langfristigen Bindungswirkung einer Unterlassungserklärung empfehlen wir generell, vorformulierte Unterlassungserklärungen durch einen im Wettbewerbsrecht erfahrenen
Rechtsanwalt prüfen und ggf. anpassen zu lassen.Im Einzelfall kann es sogar sinnvoll sein, überhaupt keine Unterlassungserklärung abzugeben.
Dies sollte jedoch allein schon wegen des mit einer solchen Entscheidung verbundenen Kostenrisikos immer mit einem spezialisierten Anwalt abgestimmt werden.
weiterführende Links
Abwehr einer Abmahnung
Abmahnradarder IT-Recht Kanzlei
Abmahnung Checkliste
Liste häufiger Abmahngründe
Fragen zum Thema oder dieser Abmahnung ?
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