Abmahnung Oberflächentechnik Preimeß GmbH
Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine Abmahnung der Firma Oberflächentechnik Preimeß GmbH wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.
Begründet wird diese mit einer angeblich fehlerhaften Widerrufsbelehrung und mehr.
Überblick und Inhalt
Abmahner: Oberflächentechnik Preimeß GmbH
Begründung:angeblich fehlerhafte Widerrufsbelehrung hinsichtlich
Telefonnummer
Rücksendekosten („40 euro-Klausel“)
Widerrufsfolgenangeblich irreführende Preisgegenüberstellung (Listenpreis)
angeblich irreführende Werbung („Marktführer“)Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: ebay
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
Gegenstandswert: 30.000 Euro
Die der Abmahnung der Firma Oberflächentechnik Preimeß GmbH vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung sollte keinesfalls ungeprüft abgegeben werden.
Aufgrund der möglichen langfristigen Bindungswirkung einer Unterlassungserklärung empfehlen wir generell, vorformulierte Unterlassungserklärungen durch einen im Wettbewerbsrecht erfahrenen
Rechtsanwalt prüfen und ggf. anpassen zu lassen.Im Einzelfall kann es sogar sinnvoll sein, überhaupt keine Unterlassungserklärung abzugeben.
Dies sollte jedoch allein schon wegen des mit einer solchen Entscheidung verbundenen Kostenrisikos immer mit einem spezialisierten Anwalt abgestimmt werden.
Fazit
Bevor Sie tatsächlich eine Unterlassungserklärung abgeben, sollten Sie sicher sein, dass die Abmahnung auch tatsächlich rechtmäßig ist.
weiterführende Links
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Abmahnradarder IT-Recht Kanzlei
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