Die häufigsten Abmahngründe im Monat April 2011
Die IT-Recht Kanzlei München wertet ab sofort monatlich die der Kanzlei vorliegenden bzw. vorgelegten Abmahnungen aus und listet in Ihrem monatlichen Abmahnbrief die häufigsten Abmahngründe.
Die Auswertung der häufigsten Abmahngründe des abgelaufenen Monats soll Online-Händlern dabei helfen zu erkennen, welche Rechtsnormen und Pflichtangaben aktuelle „Angriffsziele“ darstellen und worauf z.B. bei Werbeaussagen und Preisangaben zu achten ist.
Die „Top Ten“ Abmahngründe des Monats April 2011:
1. Rücksendekosten (40 Euro Klausel)
2. Widerrufsbelehrung
3. irreführende Werbung
4. Vertragsschluss
5. Speicherung Vertragstext
6. Korrektur Eingabefehler
7. fehlende Grundpreisangabe
8. Garantieangaben
9. Werbung mit Garantie
10. Impressum
Anmerkung:
Das Risiko einer Abmahnung wegen Fehlern im Impressum lässt sich leicht mit dem kostenlosen Impressum-Generator der IT-Recht Kanzlei begrenzen.
Die 3 Verkaufplattformen auf denen am häufigsten abgemahnt wurden waren:
1. eBay
2. Online-Shop
3. Amazon
Am häufigsten wurden Verstöße gegen die folgenden Rechtsbereiche abgemahnt:
1. Wettbewerbsrecht
2. Markenrecht
3. Urheberrecht
Informationen darüber, welche Firmen aktuell abmahnen lassen finden Sie in unserer Abmahnung-Sammelstelle, die Kanzleien und Vereine die abmahnen finden Sie hier.
weiterführende Links
Abwehr einer Abmahnung
Abmahnradarder IT-Recht Kanzlei
Abmahnung Checkliste
Liste häufiger Abmahngründe
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