Update Abmahnung Martin Lehwald

Der IT-Recht Kanzlei München-Köln liegt eine weitere Abmahnung des Herrn Martin Lehwald wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.
Begründet wird diese mit angeblich fehlerhaften Angaben in der Widerrufsbelehrung.

Überblick und Inhalt

  1. Abmahner: Martin Lehwald
  2. Begründung: angeblich fehlerhafte Angaben in der Widerrufsbelehrung
    1. hinsichtlich des Fristbeginns
    2. hinsichtlich der Belehrung über die Rücksendekosten
  3. Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  4. Internet-Plattform: eBay
  5. Gegenstandswert: 7.500 Euro

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