Abmahnung Hartmut Glass
Der IT-Recht Kanzlei München-Köln liegt eine Abmahnung des Herrn Hartmut Glass wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.
Begründet wird diese mit der angeblich fehlerhaften Verwendung einer „alten“ Widerrufsbelehrung.
Überblick und Inhalt
- Abmahner: Hartmut Glass
- Begründung: angeblich fehlerhafte Verwendung einer nicht mehr gesetzeskonformen Widerrufsbelehrung
- Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
- Handels-Plattform: ebay
- Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
- Gegenstandswert: 25.000 Euro
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