Abmahnung Urban Mobility Germany „Segway“
Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine Abmahnung der Firma Urban Mobility Germany Auth. Segway Distributor GmbH wegen angeblichem Verstoß gegen das Markenrecht vor.
Überblick und Inhalt
Kanzlei: Flisek Galla Rechtsanwälte
Abmahner: Urban Mobility Germany Auth. Segway Distributor GmbH
Begründung:angebliche Markenrechtsverletzung an der Marke “Segway”
Rechtlicher Bezug: Markenrecht
Handels-Plattform: Online-Shop
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)Gegenstandswert: 120.000 €
Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ?
Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.
weiterführende Links
Abwehr einer Abmahnung
Abmahnradarder IT-Recht Kanzlei
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