Abmahnung Michael Heck
Der IT-Recht Kanzlei München-Köln liegt eine Abmahnung des Herrn Michael Heck wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.
Begründet wird diese mit einer angeblich fehlerhaften Widerrufsbelehrung.
Überblick und Inhalt
- Abmahner: Michael Heck
- Begründung: angeblich fehlerhafte Widerrufsbelehrung hinsichtlich der Dauer der Widerrufsfrist
- Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
- Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
- Handelsplattform: eBay
- Gegenstandswert: 5.000 €
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