Update Abmahnung Johann Friedrich Dirks e.K.

Der IT-Recht Kanzlei München liegt wieder eine Abmahnung des Herrn Johann Friedrich Dirks e.K. wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.

Begründet wird diese mit einem angeblichen Verstoß gegen die EnVKV.

Überblick und Inhalt

Kanzlei: Höhn & Lorenz Rechtsanwälte

Abmahner: Johann Friedrich Dirks e.K.
Begründung:

angeblich fehlende  Verbrauchsangaben hinsichtlich der Energieeffizienzklasse

Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: Webshop
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
Gegenstandswert: 10.000 €

Unsere Empfehlung

Die der Abmahnung des Herrn Johann Friedrich Dirks e.K. beigefügte vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung sollte keinesfalls ungeprüft abgegeben werden.

Aufgrund der möglichen langfristigen Bindungswirkung einer Unterlassungserklärung empfehlen wir generell, vorformulierte Unterlassungserklärungen durch einen im Wettbewerbsrecht erfahrenen
Rechtsanwalt prüfen und ggf. anpassen zu lassen.

Im Einzelfall kann es sogar sinnvoll sein, überhaupt keine Unterlassungserklärung abzugeben.
Dies sollte jedoch allein schon wegen des mit einer solchen Entscheidung verbundenen Kostenrisikos immer mit einem spezialisierten Anwalt abgestimmt werden.

 

weiterführende Links

Abwehr einer Abmahnung
Abmahnradarder IT-Recht Kanzlei
Abmahnung Checkliste
Liste häufiger Abmahngründe

 

Fragen zum Thema oder dieser Abmahnung ?

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung:

Telefon: 089 / 130 1433-0
Fax:
089 / 130 1433-60
E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de

© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.