Update Abmahnung GSDR GmbH
Der IT-Recht Kanzlei München-Köln liegt eine weitere Abmahnung der Firma GSDR GmbH wegen angeblicher Verstöße gegen das Urheberrecht vor.
Begründet wird diese mit angeblich unerlaubter Verwertung eines geschützten Werkes.
Überblick und Inhalt
- Abmahner: GSDR GmbH
- Begründung: angeblich unerlaubte Verwertung des Musikwerkes: „I Surrender“ der Künstler The Disco Boys
- Rechtlicher Bezug: Urheberrecht
- Handels-Plattform: Filesharing / Tauschbörse
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