Abmahnung einer Händlerin wegen Mitbenutzung der EAN auf Amazon
Aktuell wurde eine Händlerin auf der Verkaufsplattform Amazon (www.amazon.de) abgemahnt, da sie sich an ein Angebot einer Mitbewerberin angeschlossen hatte. Die Abmahnerin erhebt gegen die Abgemahnte den Vorwurf der wettbewerbswidrigen Irreführung betreffend der betrieblichen Herkunft der Waren und fordert eine strafbewehrte Unterlassungserklärung.
Ein weiteres Kapitel der unendlichen Geschichte „ rechtliche Probleme auf Amazon“ wird geschrieben. Nachdem wir bereits über die Verkaufsplattform Amazon im Zusammenhang mit der Rechtsprechung des LG Nürnberg-Fürth zur unwirksamen AGB-Klausel von Amazon und über das Abmahnrisiko für Amazon-Marketplace-Händler berichtet hatten, wurde nun erneut eine Händlerin auf Amazon angegriffen. Gegenstand der Abmahnung ist ein eher nicht so häufig anzutreffender Vorwurf.
Die Abmahnerin erstellte auf der Plattform Amazon Angebote von Fahnen und Flaggen, hierbei meldete die Abmahnerin die Artikel mit eigens für diese Artikel bei der GS1 (www.gs1-germany.de) beantragten EAN auf Amazon an. Die Abgemahnte Händlerin „hängte“ sich an das bestehende Angebot der Abmahnerin an und verkaufte ebenfalls Fahnen und Flaggen in den bereits angelegten Angeboten, wobei nicht mit Sicherheit feststand, ob die angebotenen Artikel identisch mit denen der Abmahnerin waren.
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