Bundesrat plant Reform des TMG – Mögliche neue Pflichten auch für Online-Händler!
Der Bundesrat hat Mitte Juni 2011 einen Gesetzentwurf vorgelegt, der Änderungen für das TMG (Telemediengesetz) vorsieht. Die geplante Reform zielt hauptsächlich auf die Betreiber von sozialen Netzwerken wie Facebook & Co. Jedoch sind auch Online-Händler von den Änderungen betroffen.
Neben weiteren Informationspflichten für alle sog. Diensteanbieter von Telemediendiensten soll es zusätzliche Pflichten für die Betreiber von sog. Telemediendiensten mit nutzergenerierten Inhalten geben. Was möglicherweise auf Online-Händler zukommt und wie die angedachte Reform insgesamt zu bewerten ist, erfahren Sie im nachfolgenden Artikel der IT-Recht-Kanzlei,
Reform nicht nur für soziale Netzwerke
Die neuen Regelungen der geplanten Reform des TMG (Telemediengesetz) zielen inhaltlich vor allem auf die Regulierung sozialer Netzwerke. Im Kern sollen die Nutzer von Services wie Facebook, Google+, Xing & Co besser über die Auswirkungen der Nutzung der Services vor allem in Bezug auf den Datenschutz und die Persönlichkeitsrechte der Nutzer von den Betreibern der Netzwerke informiert werden. Zudem sollen die Betreiber solcher Services in Zukunft gesetzlich verpflichtet sein, für neu registrierte Nutzer stets die strengsten und somit sichersten Datenschutzeinstellungen voreinzustellen. Erst auf eigene Initiative hin sollen die Nutzer diese Schutzeinstellungen dann selbst lockern können. Schließlich soll den Betreibern u.a. vorgeschrieben werden, dass das Nutzerkonto einen „Löschknopf“ enthält, der es ermöglicht, dass Nutzer ihr Konto jederzeit selbst löschen können.
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