Update Abmahnung Ayse Baykan
Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine weitere Abmahnung der Frau Ayse Baykan wegen angeblichem Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht vor.
Begründet wird diese mit einer angeblich fehlerhaften Widerrufsbelehrung und mehr.
Überblick und Inhalt
Kanzlei: Sandhage – Rechtsanwalt
Abmahner: Ayse Baykan
Begründung: angeblich fehlerhafte bzw. unvollständige Angaben hinsichtlichRücksendekosten (“40-Euro-Klausel”)
Vertragsschluss
VertragsspracheRechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: eBay
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)Gegenstandswert: 10.000 €
Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ?
Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.
Fazit
Bevor Sie tatsächlich eine Unterlassungserklärung abgeben, sollten Sie sicher sein, dass die Abmahnung auch tatsächlich rechtmäßig ist.
weiterführende Links
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