Spielzeugkennzeichnung: Erste Händler werden wegen angeblicher Verstöße abgemahnt
Die IT-Recht Kanzlei hat bereits mehrfach und umfangreich berichtet, dass seit dem 20.07.2011 in Deutschland eine neue Online-Spielzeugkennzeichnung gilt. Nun liegen der IT-Recht Kanzlei erste Abmahnungen in diesem Zusammenhang vor.
Abgemahnt wurde etwa ein Unternehmen, welches Kinderboote über Amazon angeboten hat, ohne diese im Internet mit folgendem Warnhinweis zu versehen:
„Achtung: Nur im flachen Wasser unter Aufsicht von Erwachsenen verwenden.“
Nur, der Abmahner hatte Folgendes übersehen: Gemäß § 23 der 2. GPSGV ist diese Verordnung nicht bei Spielzeug anzuwenden, das vor dem 20. Juli 2011 in den Verkehr gebracht wurde…
Weitere rechtliche Hintergründe zur neuen Spielzeugkennzeichung finden Sie hier.