Abmahnung svh24.de GmbH – 40 €- Klausel und Grundpreisangabe
Der IT-Recht Kanzlei München liegt erneut eine Abmahnung der Firma svh24.de GmbH wegen angeblichem Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht vor.
Begründet wird diese mit angeblich fehlerhaften Angaben zu den Rücksendekosten und mehr.
Überblick und Inhalt
Kanzlei: Himmelmann – Pohlmann
Abmahner: svh24.de GmbH
Begründung:angeblich fehlerhafte Angaben zu den Rücksendekosten (“40-Euro-Klausel”)
angebliche fehlende Grundpreisangabe
Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: eBay
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
Gegenstandswert: 15.000 €
Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ?
Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.
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