Abmahnung Volker Rügen

Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine Abmahnung des Herrn Volker Rügen wegen angeblichem Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht vor.

Begründet wird diese mit einem angeblichen Verstoß gegen die Preisangabenverordnung.

Überblick und Inhalt

    Abmahner: Volker Rügen
    Begründung: angeblich fehlende Angabe des Grundpreises.
    Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
    Handels-Plattform: eBay
    Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
    Gegenstandswert: 5.000 €

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