Abmahnung MansUnderwear UG
Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine Abmahnung der Firma MansUnderwear UG wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.
Begründet wird diese mit angeblich fehlerhaften AGB und mehr.
Überblick und Inhalt
Kanzlei: Schneider und Beer – Rechtsanwälte und Notar
Abmahner: MansUnderwear UG
Begründung:angeblich fehlerhafte Angaben zum Beginn der Widerrufsfrist
angeblich fehlerhafte Angaben zu den Rücksendkosten
angeblich fehlende Angaben zur Textilkennzeichnung
angeblich fehlerhafte bzw. unvollständige Angaben zur Speicherung des Vertragtextes
angeblich fehlerhafte bzw. unvollständige Angaben zum Zustandekommen des Vertrages
angeblich fehlerhafte bzw. unvollständige Angaben zur Möglichkeit der Korrektur von Eingabefehlern
angebliche Verwendung einer veralteten WiderrufsbelehrungRechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: ebay
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
Gegenstandswert: 15.000 Euro
Unsere Empfehlung
Der im Zusammenhang mit anwaltlichen Abmahnungen angesetzte Streitwert sollte nicht ungeprüft akzeptiert werden, da er sich unmittelbar auf die Kostenlast des Abgemahnten auswirkt. Teilweise setzen die Gerichte die Streitwerte in wettbewerbsrechtlichen Angelegenheiten je nach Verstoß unterschiedlich hoch an. Auch die Anzahl der gerügten Verstöße kann sich auf die Streitwerthöhe auswirken. Wir empfehlen daher generell, den der Abmahnung ggf. zugrunde gelegten Streitwert stets durch einen im Wettbewerbsrecht erfahrenen Rechtsanwalt prüfen zu lassen.
Im Einzelfall kann es sogar sinnvoll sein, die Übernahme der im Zusammenhang mit einer Abmahnung geltend gemachten Kosten – auch für den Fall der Abgabe einer Unterlassungserklärung – vollständig zu
verweigern, etwa weil sich hinreichend viele Anhaltspunkte dafür zeigen, dass die Abmahnung unberechtigt ist. Dies sollte jedoch allein schon wegen des mit einer solchen Entscheidung verbundenen Kostenrisikos immer mit einem spezialisierten Anwalt abgestimmt werden.
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