Abmahnung MKG Motoren Köln GmbH, Widerrufsbelehrung
Der IT-Recht Kanzlei München liegt wieder eine Abmahnung der Firma MKG Motoren Köln GmbHwegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.
Begründet wird diese mit einer angeblich fehlerhaften Widerrufsbelehrung und mehr.
Überblick und Inhalt
Abmahner: MKG Motoren Köln GmbH
Begründung:angeblich fehlende Informationen zum Vertragsschluss
angeblich fehlende Angaben zu den zur Verfügung stehenden Vertragssprachen
angeblich fehlende Informationen zur Speicherung des Vertragstextes
angeblich fehlende Informationen zur Möglichkeit der Korrektur von EingabefehlernRechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: eBay
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
Gegenstandswert: 10.000 Euro,
Wissenswert: Inhaltsprüfung einer Abmahnung
Auf welche Punkte sollte beim Inhalt einer erhaltenen Abmahnung geachtet werden?
Sachverhalt zutreffend ? Die Abmahnung sollte zunächst einen zutreffenden Sachverhalt wiedergeben, d.h. sie sollte ein Verhalten beschreiben, dass so tatsächlich stattgefunden hat.
Verantwortung für rechtswidriges Verhalten ? Des Weiteren ist zu empfehlen, zu überprüfen, ob Sie für das Ihnen vorgeworfene rechtswidrige Verhalten – wenigstens mittelbar – auch tatsächlich verantwortlich sind.
Rechtliche Bewertung des Sachverhaltes ? Darüber hinaus muss der Abmahnende den Sachverhalt wenigstens kurz und knapp rechtlich bewerten. Dies bedeutet, dass Ihnen – dem Abgemahnten – klar daraus hervorgehen sollte, was Ihnen rechtlich vorgeworfen wird, d.h. gegen welche Vorschriften Sie verstoßen haben sollen. Dies gilt unabhängig davon, ob Ihnen etwa ein Wettbewerbs- oder Urheberrechtsverstoß vorgeworfen wird.
Ist die Abmahnung ernst gemeint ?
Zudem muss die Abmahnung ernst gemeint sein, d.h. der Abmahnende muss deutlich machen, dass er tatsächlich gewillt ist, seine Ansprüche – notfalls auch gerichtlich – durchzusetzen. Meistens droht der Abmahnende hierzu mit gerichtlichen Schritten, was – wenn dies glaubhaft geschieht – für die Annahme einer ernst gemeinten Abmahnung genügt.
Fazit
Bevor Sie tatsächlich eine Unterlassungserklärung abgeben, sollten Sie sicher sein, dass die Abmahnung auch tatsächlich rechtmäßig ist.
weiterführende Links
Abwehr einer Abmahnung
Abmahnradarder IT-Recht Kanzlei
Abmahnung Checkliste
Liste häufiger Abmahngründe
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