Abmahnung Amazon: Irreführende Werbung „Kochmesser“
Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung die Verkaufsplattform Amazon betreffend vorgelegt.
Abgemahnt wird:
irreführende Werbung (Werbung mit dem Begriff ” Japanische Kochmesser”)
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