Abmahnung RH Versand, Ramona Hänisch „Grundpreis“
Der IT-Recht Kanzlei München liegt die nächste Abmahnung der Firma RH Versand, Ramona Hänisch , wegen angeblichem Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht vor.
Begründet wird diese mit einem angeblichen Verstoß gegen die Preisangabenverordnung.
Überblick und Inhalt
Kanzlei: Michael Hummel Rechtsanwalt
Abmahner: RH Versand, Ramona Hänisch
Begründung:angeblich fehlende Angabe des Grundpreises beim Vertrieb von Erotikartikeln
Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: Online-Shop
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)Gegenstandswert: 10.000 €,
Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ?
Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.
Fazit
Bevor Sie tatsächlich eine Unterlassungserklärung abgeben, sollten Sie sicher sein, dass die Abmahnung auch tatsächlich rechtmäßig ist.
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