Update Abmahnung Firma Stecker Kabel Adapter UG
Der IT-Recht Kanzlei München liegt wieder eine Abmahnung der Firma Stecker Kabel Adapter UG, wegen angeblichem Verstoß gegen das Markenrecht vor.
Begründet wird diese mit angeblich nicht autorisiertem Vertrieb.
Überblick und Inhalt
Kanzlei: Sandhage
Abmahner: Stecker Kabel Adapter UG
Begründung:angeblich nicht autorisierter Vertrieb von Produkten der Marke “Flytouch”
Rechtlicher Bezug: Markenrecht
Handels-Plattform: eBay
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)Gegenstandswert: 50.000 €
Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ?
Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.
weiterführende Links
Abwehr einer Abmahnung
Abmahnradarder IT-Recht Kanzlei
Abmahnung Checkliste
Liste häufiger Abmahngründe
Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !
Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.
Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.
Telefon: 089 / 130 1433-0
Fax: 089 / 130 1433-60
E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de