Abmahnung Elisabeth Reinecke
Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine Abmahnung der Frau Elisabeth Reinecke wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.
Begründet wird diese mit angeblich fehlerhaften Angaben in der Widerrufsbelehrung.
Überblick und Inhalt
Kanzlei: Lars-Oliver Manß Rechtsanwalt
Abmahner: Elisabeth Reinecke
Begründung:angeblich fehlerhafte Angaben zu den Rücksendekosten (“40-Euro-Klausel”)
angebliche Verwendung einer „veralteten“ Widerrufsbelehrung
Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: ebay
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
Gegenstandswert: 10.000 €