Abmahnung Abercrombie & Fitch

Der IT-Recht Kanzlei München liegt erneut eine Abmahnung der Firma Abercrombie & Fitch wegen angeblicher Verstöße gegen das Markenrecht vor.

Überblick und Inhalt

Kanzlei: Winterstein Rechtsanwälte

Abmahner: Abercrombie & Fitch
Begründung:

angebliche Markenrechtsverletzung an der Marke “Abercrombie & Fitch” durch unerlaubten Vertrieb

Rechtlicher Bezug: Markenrecht
Internet-Plattform: eBay
Gegenstandswert: 150.000 Euro

 

 

Unsere Empfehlung

Die der Abmahnung der Firma Abercrombie & Fitch beigefügte vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung sollte keinesfalls ungeprüft abgegeben werden.

Aufgrund der möglichen langfristigen Bindungswirkung einer Unterlassungserklärung empfehlen wir generell, vorformulierte Unterlassungserklärungen durch einen im Wettbewerbsrecht erfahrenen
Rechtsanwalt prüfen und ggf. anpassen zu lassen.

Im Einzelfall kann es sogar sinnvoll sein, überhaupt keine Unterlassungserklärung abzugeben.
Dies sollte jedoch allein schon wegen des mit einer solchen Entscheidung verbundenen Kostenrisikos immer mit einem spezialisierten Anwalt abgestimmt werden. 

 

weiterführende Links

Ihre Abmahnungfür die Abmahnung-Sammelstelle ?

Abwehr einer Abmahnung
Abmahnradarder IT-Recht Kanzlei
Abmahnung Checkliste
Liste häufiger Abmahngründe

 

Fragen zum Thema oder dieser Abmahnung ?  

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung:

Telefon: 089 / 130 1433-0
Fax:
089 / 130 1433-60
E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de

© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.