Die häufigsten Abmahngründe des Monats Mai 2013

 

Es waren etwas weniger Abmahnungen, die der IT-Recht Kanzlei im Monat Mai 2013 vorgelegt wurden, gleichwohl wurden sie wieder ausgewertet und aufbereitet.

 

Nachfolgend finden Sie die häufigsten Abmahngründe des abgelaufenen Monats.

  

Die “Top Ten” Abmahngründe des Monats Mai 2013:

  

  1. Irreführende Werbung
  2. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
  3. Widerrufsbelehrung
  4. Markenrechtsverletzung
  5. Textilkennzeichnung
  6. Gerichtsstand
  7. Urheberrecht
  8. Versandrisiko
  9. fehlende Straßenverkehrszulassung
  10. 40-Euro-Klausel (Rücksendekosten)

 

Die 3 Verkaufplattformen auf denen am häufigsten abgemahnt wurden waren:

  

 

Am häufigsten wurden Verstöße gegen die folgenden Rechtsbereiche abgemahnt:

  

  1. Wettbewerbsrecht
  2. Markenrecht
  3. Urheberrecht

 

Informationen darüber, welche Firmen aktuell abmahnen lassen finden Sie in unserer Abmahnung-Sammelstelle, die Kanzleien und Vereine die abmahnen finden Sie hier.

  

weiterführende Links

  

  

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Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung:

© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.