Die häufigsten Abmahngründe im Juli 2013

 

Die Abmahnungen, die der IT-Recht Kanzlei im Monat Juli 2013 vorgelegt wurden, sind jetzt ausgewertet und aufbereitet.

 

Nachfolgend finden Sie die häufigsten Abmahngründe des letzten Monats.

  

Die “Top Ten” Abmahngründe des Monats Juli 2013:

  

  1. Irreführende Werbung
  2. Garantieangaben
  3. 40 Euro Klausel
  4. fehlende Grundpreisangabe
  5. Widerrufsbelehrung
  6. Gesundheitsbezogene Angaben
  7. Markenrechtsverletzung
  8. Speicherung Vertragstext
  9. Informationen zum Vertragsschluss
  10. Energieeffizienzklasse

 

Die 3 Verkaufplattformen auf denen am häufigsten abgemahnt wurden waren:

  

 

Informationen darüber, welche Firmen aktuell abmahnen lassen finden Sie in unserer Abmahnung-Sammelstelle, die Kanzleien und Vereine die abmahnen finden Sie hier.

  

weiterführende Links

  

  

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Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung:

© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.