Die häufigsten Abmahngründe im Monat Oktober 2011

Die IT-Recht Kanzlei München hat die Ihr im Monat Oktober 2011 zugegangenen Abmahnungen ausgewertet und aufbereitet. Nachfolgend finden Sie die häufigsten Abmahngründe des letzten Monats.

Die “Top Ten” Abmahngründe des Monats Oktober 2011:

1. Rücksendekosten (40 Euro Klausel)

2. Markenrechtsverletzung 

3. Widerrufsbelehrung

4. irreführende Werbung  

5. Angaben zu den Auslandsversandkosten     

6. fehlende Grundpreisangabe  

7. CE-Kennzeichen

8. Korrektur Eingabefehler 

9. Patentrecht

10. Hinweise zu Verbrauchsangaben (Energieeffizienzklassen)

 

Anmerkung:

Die Übergangsfrist im Zusammenhang mit dem Einsatz/der Verwendung der neuen Widerrufsbelehrung läuft heute, am 4.11.11 ab.

Es kann davon ausgegangen werden, daß Widerrufsbelehrungen ab sofort ins Visier für Abmahnungen geraten.

Die 3 Verkaufplattformen auf denen am häufigsten abgemahnt wurden waren:

1. eBay
2. Online-Shop
3. Amazon

 

Am häufigsten wurden Verstöße gegen die folgenden Rechtsbereiche abgemahnt:

1. Wettbewerbsrecht
2. Markenrecht
3. Urheberrecht

 

Informationen darüber, welche Firmen aktuell abmahnen lassen finden Sie in unserer Abmahnung-Sammelstelle, die Kanzleien und Vereine die abmahnen finden Sie hier.

weiterführende Links

Abwehr einer Abmahnung
Abmahnradarder IT-Recht Kanzlei
Abmahnung Checkliste
Liste häufiger Abmahngründe

  

Haben Sie Handlungsbedarf ?  

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung:

Telefon: 089 / 130 1433-0
Fax:
089 / 130 1433-60
E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de

© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.