Abmahnung Amazon: Garantieangaben (25 Jahre)
Ein Amazon-Händler wurde abgemahnt, weil er unlauter mit Garantieangaben werben soll.
Er werbe mit 25 Jahren Garantie ohne darzustellen wie diese ausgestaltet ist.
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Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.
Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.
Kontaktmöglichkeit für umgehende Hilfe:
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Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ?
- Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
- Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
- Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.
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