Abmahnung Amazon: Fehlerhafte Widerufsbelehrung (alte Fassung)
Ein Amazon-Händler wurde wegen einer angeblich fehlerhaften, weil veralteten, Widerrufsbelehrung abgemahnt.
Die verwendete Widerrufsbelehrung entspreche nicht der aktuellen Gesetzeslage seit dem 13.06.2014.
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Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ?
- Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
- Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
- Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.
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