Abmahnung ebay: Verkauf von gefälschten Produkten
Ein ebay-Händler wurde abgemahnt, weil er angeblich gefälschte Produkte verkaufen soll.
Er verweise zwar darauf, dass es sich bei den angebotenen Produkten um einen Nachbau handele nutze aber gleichzeitig das Markenzeichen der nachgeahmten Produkte.
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Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.
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Kontaktmöglichkeit für umgehende Hilfe:
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Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ?
- Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
- Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
- Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.
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