Abmahnung ebay: Irreführende Werbung (ehemaliger UVP)
Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine Abmahnung wegen angeblich irreführender Werbung mit einem ehemaligen UVP auf der Verkaufsplattform ebay vorgelegt.
Abgemahnt wird:
- angebliche Irreführung durch Werbung mit einem ehemaligen UVP beim Vertrieb von Uhren
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