Abmahnung ebay: Werbung mit Testsieger

Ein Ebay-Händler wurde wegen angeblich unlauterer Werbung mit der Formulierung Testsieger abgemahnt.

Außerdem soll er es versäumt haben den Kunden übe die technischen Schritte zum Zustandekommen des Vertrages zu informieren.

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Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

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Kontaktmöglichkeit für umgehende Hilfe:

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Unsere Empfehlung

  • Die einer Abmahnung oft beigefügte vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung sollte keinesfalls ungeprüft abgegeben werden.
  • Aufgrund der möglichen langfristigen Bindungswirkung einer Unterlassungserklärung empfehlen wir generell, vorformulierte Unterlassungserklärungen durch einen im Wettbewerbsrecht erfahrenen Rechtsanwalt prüfen und ggf. anpassen zu lassen.
  • Im Einzelfall kann es sogar sinnvoll sein, überhaupt keine Unterlassungserklärung abzugeben. Dies sollte jedoch allein schon wegen des mit einer solchen Entscheidung verbundenen Kostenrisikos immer mit einem spezialisierten Anwalt abgestimmt werden

Weitere Kontaktmöglichkeiten:

© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.