ebay Abmahnung: Eigentumsvorbehalt bei „Sofort-Kauf“-Angeboten
Ein ebay-Händler wurde abgemahnt, weil er in seinen AGB eine Klausel zum Eigentumsvorbehalt anführt.
Diese Klausel sei bei „Sofort-Kaufen“-Angeboten auf der Handelsplattform ebay nicht zulässig.
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Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ?
- Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
- Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
- Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.
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