ebay Abmahnung: Irreführende Werbung mit Produktmaterialien
Eine ebay-Händler wurde abgemahnt, weil er mit seiner Werbung für Edelstahlschmuckstücke gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen haben soll.
Er bewerbe die Schmuckstücke als „nickelfrei“, was nicht stimme.
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Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.
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Tipp: Rechts- und abmahnsichere AGB für ebay B2C und B2B-Warenhandel
Unsere Empfehlung
- Die einer Abmahnung oft beigefügte vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung sollte keinesfalls ungeprüft abgegeben werden.
- Aufgrund der möglichen langfristigen Bindungswirkung einer Unterlassungserklärung empfehlen wir generell, vorformulierte Unterlassungserklärungen durch einen im Wettbewerbsrecht erfahrenen Rechtsanwalt prüfen und ggf. anpassen zu lassen.
- Im Einzelfall kann es sogar sinnvoll sein, überhaupt keine Unterlassungserklärung abzugeben. Dies sollte jedoch allein schon wegen des mit einer solchen Entscheidung verbundenen Kostenrisikos immer mit einem spezialisierten Anwalt abgestimmt werden
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