ebay Abmahnung: Verstoß gegen Lebensmittelinformationsverordnung
Ein ebay-Händler wurde abgemahnt, weil er es beim Vertrieb von Wein versäumt haben soll auf darin enthaltene Sulfite hinzuweisen.
Er verstoße damit gegen die Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).
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Unsere Empfehlung
- Die einer Abmahnung oft beigefügte vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung sollte keinesfalls ungeprüft abgegeben werden.
- Aufgrund der möglichen langfristigen Bindungswirkung einer Unterlassungserklärung empfehlen wir generell, vorformulierte Unterlassungserklärungen durch einen im Wettbewerbsrecht erfahrenen Rechtsanwalt prüfen und ggf. anpassen zu lassen.
- Im Einzelfall kann es sogar sinnvoll sein, überhaupt keine Unterlassungserklärung abzugeben. Dies sollte jedoch allein schon wegen des mit einer solchen Entscheidung verbundenen Kostenrisikos immer mit einem spezialisierten Anwalt abgestimmt werden
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